Herpes zoster = Gürtelrose

  • Def.: Viruserkrankung die im Ausbreitungsgebiet von einem bis mehreren Rückenmark- oder Hirnnerven zu einem charakteristischem Bläschenausschlag und Schmerzen in diesem Gebiet führt.


    Erreger:

    - Varicella zoster Virus (zählt zu den Herpesviren)


    Vorkommen:

    - weltweit


    Ansteckung und Patho:

    - erstmalig meist durch Tröpfcheninfektion

    - seltener durch Kontaktinfektion oder aerogen

    - meist erst einmal Windpocken ==> Virus verbleibt in den Gliazellen der Spinalganglien

    - Gürtelrose wird ausgelöst durch endogene oder exogene Reinfektion

    - Windpockenkranker ist hochinfektiös, Gürtelrosenerkrankter nur gering

    - Abwehrgeschwächte können direkt eine Gürtelrose bekommen.


    Ink-Zeit:

    - 1 - 2 Wochen = kurz


    Symptome:

    • Prodromalstadium
    • Exanthem = im Gebiet von ein bis mehreren Rückenmarks- oder Hirnnerven kommt es zu stecknadelkopfgrosse Bläschen auf gerötetem Grund, erst klarer Inhalt, später Eintrübung, nach ca. 5 Tagen Austrocknung und Krustenbildung, Krusten fallen ab ohne Narben
    • Rekonvaleszens mit heftigen Schmerzen evtl. über Jahre andauernd im betroffenen Gebiet
    • Sonderformen:
      • Zoster ophthalmicus, erste Ast des Trigeminus des V.HN betroffen => halbseitig Bläschenausschlag an der Stirn, Nasenwurzel und dem behaarten Kopf, halbseitige starke Kopfschmerzen und pralles Lidödem, Gefahr der Erblindung bei Übergreifen auf Augenbindehaut und Hornhaut
      • Zoster oticus, betroffen sind VII.HN und VIII.HN mit Bläschen am äusseren Gehörgang, an der Ohrmuschel und es zeigen sich heftige Ohrenschmerzen, oft auch Fazialislähmung, Gefahr der Schwerhörigkeit bis zur Taubheit


    Komplikationen:

    - Generalisierung


    DD:

    - Neuralgien anderer Ursache

    - Windpocken

    - Erysipel bei Zoster ophthalmicus


    Nachweis:

    - anhand des klinischen Bildes


    Therapie:

    - lokal entzündungshemmende Mittel

    - Aciclovir

    - Schmerzmittel

    - Echinaceae, Umschläge mit Eichenrinde, Schafgarbe oder Stiefmütterchen


    Gesetze:
    - Meldepflicht:
    keine für den HP

    - Behandlungsverbot: nein, aber Sorgfaltspflicht bedenken

    :!:WICHTIG: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind Zusammenfassungen hilfreicher Schlagworte. Alles hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt, aber ich übernehme keinerlei Haftung für ihre Richtigkeit. Sie sind weder ein Ersatz für eine solide Ausbildung, noch sind sie als Therapieempfehlung zu sehen und ersetzen somit auf keinen Fall den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker, falls Du hier aufgrund einer Erkrankung nach Information suchst. Bitte hinterfrage immer alles und bilde Dir stets eine eigene Meinung - dies gilt auch für alle Infos, die Du hier auf den hp-abc Seiten finden kannst.