Def.: Viruserkrankung die im Ausbreitungsgebiet von einem bis mehreren Rückenmark- oder Hirnnerven zu einem charakteristischem Bläschenausschlag und Schmerzen in diesem Gebiet führt.
Erreger:
- Varicella zoster Virus (zählt zu den Herpesviren)
Vorkommen:
- weltweit
Ansteckung und Patho:
- erstmalig meist durch Tröpfcheninfektion
- seltener durch Kontaktinfektion oder aerogen
- meist erst einmal Windpocken ==> Virus verbleibt in den Gliazellen der Spinalganglien
- Gürtelrose wird ausgelöst durch endogene oder exogene Reinfektion
- Windpockenkranker ist hochinfektiös, Gürtelrosenerkrankter nur gering
- Abwehrgeschwächte können direkt eine Gürtelrose bekommen.
Ink-Zeit:
- 1 - 2 Wochen = kurz
Symptome:
- Prodromalstadium
- Exanthem = im Gebiet von ein bis mehreren Rückenmarks- oder Hirnnerven kommt es zu stecknadelkopfgrosse Bläschen auf gerötetem Grund, erst klarer Inhalt, später Eintrübung, nach ca. 5 Tagen Austrocknung und Krustenbildung, Krusten fallen ab ohne Narben
- Rekonvaleszens mit heftigen Schmerzen evtl. über Jahre andauernd im betroffenen Gebiet
- Sonderformen:
- Zoster ophthalmicus, erste Ast des Trigeminus des V.HN betroffen => halbseitig Bläschenausschlag an der Stirn, Nasenwurzel und dem behaarten Kopf, halbseitige starke Kopfschmerzen und pralles Lidödem, Gefahr der Erblindung bei Übergreifen auf Augenbindehaut und Hornhaut
- Zoster oticus, betroffen sind VII.HN und VIII.HN mit Bläschen am äusseren Gehörgang, an der Ohrmuschel und es zeigen sich heftige Ohrenschmerzen, oft auch Fazialislähmung, Gefahr der Schwerhörigkeit bis zur Taubheit
Komplikationen:
- Generalisierung
DD:
- Neuralgien anderer Ursache
- Windpocken
- Erysipel bei Zoster ophthalmicus
Nachweis:
- anhand des klinischen Bildes
Therapie:
- lokal entzündungshemmende Mittel
- Aciclovir
- Schmerzmittel
- Echinaceae, Umschläge mit Eichenrinde, Schafgarbe oder Stiefmütterchen
Gesetze:
- Meldepflicht: keine für den HP
- Behandlungsverbot: nein, aber Sorgfaltspflicht bedenken