Syphilis = harter Schanker und angeborene Lues = Syphilis connata

  • Def.: chronisch verlaufende sexuell übertragbare IfK, die in drei/vier Stadien unterteilt wird


    Erreger:

    - Trepnema pallidum (Spirochäten)


    Vorkommen:

    - weltweit

    - zweithäufigste in Dtschl.


    Ansteckung:

    - meist über Geschlechtsverkehr

    - auch in Std.1 und 2 per Schmierinfektion möglich


    Ink-Zeit:

    - 1 - 3 Wochen


    Symptome:

    • Primärstadium: Primäraffekt (Knötchen was zerfällt, harter Rand auf hartem Grund, nicht schmerzhaft) + LKschwellung regional einseitig und schmerzlos
    • Sekundärstadium: ca. 10 Wochen nach Ansteckung, allg. Krankheitszeichen + generalisierte LKschwellung + Syphilide (Hauterscheinungen, die zuerst an Handtellern und Fußsohlen auftreten, nicht jucken, nur auf Druck schmerzen, makulapapulös), Latenzzeit und danach polymorphe Hauterscheinungen (Affe), Feigwarzen, mottenfrassähnlicher Haarausfall, Schleimhautveränderungen in der Mundhöhle
    • nur noch selten, da vorher Behandlung mit AB => Tertiätstadium: ca. 3-5 Jahre nach Infektion mit Gummen (Granulationsgeschwüre mit zentraler Verkäsung und Perforationsneigung, typisch im Bereich der Unterschenkel, sieht aus wie nierenform, ausgestanzt)
    • Quartärstadium: Neurosyphilis, mit Rückenmarksschwindsucht (Tabes dorsalis) = Gangunsicherheit und Lähmungen und progressiver Paralyse (Untergang der grauen Hirn- Substanz) = intelektuellem Abbau


    DD:

    - andere sexuell übertragbare Krankheiten, wie Ulcus molle, Gonorrhoe, Lymphogranuloma inguinale, Herpes genitales


    Nachweis:

    - Primärstadium im Sekret des Affekts

    - Sekundärstadium im Blut durch AK-nachweis


    Vorbeugung:

    - safer Sex


    Immunität:

    - teilweise


    Therapie:

    - AB


    Gesetz:

    - Meldepflicht: nur für Ärzte gemäß §§ 8 und 7 Absatz 3 (nicht namentlich)

    - Behandlungsverbot: ja, aufgrund §§ 24, 7 und sexuell übertragbar

    :!:WICHTIG: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind Zusammenfassungen hilfreicher Schlagworte. Alles hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt, aber ich übernehme keinerlei Haftung für ihre Richtigkeit. Sie sind weder ein Ersatz für eine solide Ausbildung, noch sind sie als Therapieempfehlung zu sehen und ersetzen somit auf keinen Fall den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker, falls Du hier aufgrund einer Erkrankung nach Information suchst. Bitte hinterfrage immer alles und bilde Dir stets eine eigene Meinung - dies gilt auch für alle Infos, die Du hier auf den hp-abc Seiten finden kannst.

  • Angeborene Lues = Syphilis connata


    Def.:
    infizierte Mama überträgt die Syphilis auf ihr Ungeborenes, erst nach Abschluss der Placentaentwicklung (ab 4.Monat)


    Erreger:

    - Treponema pallidum


    Ink-Zeit:

    - 2 - 3 Wochen nach der Geburt, manchmal erst nach Jahren

    - je näher an der Empfängis, desto heftiger die Infektion


    Symptome beim Sgl:

    • Hauterscheinungen: hochinfektiöse Blasen an Handtellern und Fußsohlen, feinfleckiger Ausschlag im Gesicht, den Armen, Beinen und Genitalregion
    • Rhinitis syphilitica: trockenem, später blutig eitrigem Schnupfen, evtl. Wachstumstörungen der Knorpel und Knochen = Sattelnase
    • Leber und Milzvergrößerung
    • Skelettbeteiligung: Osteochondritis, Periostitis, Osteomyelitis, Arthritis v.a. Kniegelenk
    • weitere Organe: Enzephalitis, Hydrocephalus, Perikarditis

    Symptome beim Kleinkind

    • wiederkehrenden Hauterscheinungen und Augenentzündungen, Feigwarzen im Anal und Genitalbereich

    Symptome beim Schulkind:

    • Hutchinson Trias: Innenohrschäden (Taubheit, Schwerhörigkeit), Keratitis mit Sehstrg, Tonnenzähne)
    • Säbelscheidentibia (Vorwölbung der Schienbeinkante), Sattelnase

    Nachweis:

    - Blut (bei Schwangeren TPHA, Suchtest)

    - Fruchtwasser

    - Haut und Schleimhaut, Liquor des Kindes


    Therapie:
    - AB


    Prophylaxe:

    - nässende Sekrete meiden


    Gesetze:
    - Meldepflicht:
    nein, nur Arzt gemäß §7 nicht namentlich

    - Behandlungsverbot: ja gemäß §§24, 7 Abs.3

    :!:WICHTIG: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind Zusammenfassungen hilfreicher Schlagworte. Alles hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt, aber ich übernehme keinerlei Haftung für ihre Richtigkeit. Sie sind weder ein Ersatz für eine solide Ausbildung, noch sind sie als Therapieempfehlung zu sehen und ersetzen somit auf keinen Fall den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker, falls Du hier aufgrund einer Erkrankung nach Information suchst. Bitte hinterfrage immer alles und bilde Dir stets eine eigene Meinung - dies gilt auch für alle Infos, die Du hier auf den hp-abc Seiten finden kannst.