Gesetze: nicht namentlich zu meldende Infektionskrankheiten des IfSG §7

  • IfSG §7 Absatz 3 namentlich nicht zu melden:

    Namaste = namentlich nicht zu melden NA = namentlich + Anfangsbuchstaben

    M = Malaria

    A = AIDS

    S = Syphilis

    T = Toxoplasmose

    E = Echinokokkose

    oder wer will --> Master ohne R (früher waren die Röteln hier noch mit dabei)

    :!:WICHTIG: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind Zusammenfassungen hilfreicher Schlagworte. Alles hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt, aber ich übernehme keinerlei Haftung für ihre Richtigkeit. Sie sind weder ein Ersatz für eine solide Ausbildung, noch sind sie als Therapieempfehlung zu sehen und ersetzen somit auf keinen Fall den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker, falls Du hier aufgrund einer Erkrankung nach Information suchst. Bitte hinterfrage immer alles und bilde Dir stets eine eigene Meinung - dies gilt auch für alle Infos, die Du hier auf den hp-abc Seiten finden kannst.