Infektionsschutzgesetz §6 IfSG

  • Relevanter Inhalt zusammengefaßt:


    Absatz 1: bei VET

    1. Botulismus
    2. Cholera
    3. Diphtherie
    4. HSE humane, spongioforme Enzephalopathie
    5. HUS enteropathisches, hämolytisches Syndrom, Gasser - Syndrom
    6. Masern
    7. Meningokokken - Meningitis bzw. Sepsis
    8. Milzbrand
    9. Mumps
    10. Pertussis
    11. Pest
    12. Polio
    13. Röteln
    14. Tollwut
    15. Typhus, Paratyphus
    16. Varizellen
    17. Virushepatitis akute
    18. Virusbedingte hämorrhagische Fieber
    19. behandlungsbedürftige TB (Achtung: bei ET)


    Absatz 2: Verdacht auf...

    - mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftungen

    - akute infektiöse Gastroenteritis

    wenn...

    a) eine Person betroffen ist, die Tätigkeit im Sinne von §42 ausführt (mit LM arbeitet)

    b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten und man epidemischen Zusammenhang erkennen oder vermuten wird



    Absatz 3:

    - Impfschaden



    Absatz 4:

    - Tollwut, auch schon bei Berührung



    Absatz 5:

    - Auftreten von lebensbedrohlichen Erkrankungen (z.B.: SARS)

    - schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit durch epidemisches Auftreten von Erkrankungen



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    Bastele Dir Merkhilfen - ich kann gut mit Buchstaben, daher hat es mir geholfen die Krankheiten auf Anfangsbuchstaben zu reduzieren, andere basteln Lieder oder Merksprüche, schau halt was für DICH am besten passt: [Blockierte Grafik: http://dobifan.de/hp/wcf/images/smilies/thumbsup.png]


    BCD

    2x HH

    4x M

    3x P

    RTVVV (dreimal V kann man lesen wie ein W...dann würds der RTW sein, der hier hilft [Blockierte Grafik: http://dobifan.de/hp/wcf/images/smilies/tongue.png] )

    :!:WICHTIG: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind Zusammenfassungen hilfreicher Schlagworte. Alles hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt, aber ich übernehme keinerlei Haftung für ihre Richtigkeit. Sie sind weder ein Ersatz für eine solide Ausbildung, noch sind sie als Therapieempfehlung zu sehen und ersetzen somit auf keinen Fall den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker, falls Du hier aufgrund einer Erkrankung nach Information suchst. Bitte hinterfrage immer alles und bilde Dir stets eine eigene Meinung - dies gilt auch für alle Infos, die Du hier auf den hp-abc Seiten finden kannst.

  • Neu seit Juli 2017

    §6 sind die Krankheiten jetzt nicht mehr als Fachjargon, sondern
    - statt Varicellen => Windpocken und
    - statt Pertussis => Keuchhusten
    - und bei Polio ist der Zusatz mit den schlaffen Lähmungen raus

    - Absatz 1 Nr. 5 lautet nun:
    das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.


    - Absatz 3 lautet: (obwohl der uns ja nicht so betrifft, denn nosokomial ist ja eher Krankenhaus)
    Nichtnamentlich ist das Auftreten von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen zu melden, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 5, § 10 Absatz 1 zu erfolgen.

    :!:WICHTIG: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind Zusammenfassungen hilfreicher Schlagworte. Alles hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt, aber ich übernehme keinerlei Haftung für ihre Richtigkeit. Sie sind weder ein Ersatz für eine solide Ausbildung, noch sind sie als Therapieempfehlung zu sehen und ersetzen somit auf keinen Fall den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker, falls Du hier aufgrund einer Erkrankung nach Information suchst. Bitte hinterfrage immer alles und bilde Dir stets eine eigene Meinung - dies gilt auch für alle Infos, die Du hier auf den hp-abc Seiten finden kannst.