Virushepatitis, akute

  • Def.: viral bedingte Leberentzündung mit Vorläuferstadium und ikterischem Stadium.


    Erreger: Hepatitisviren A, B, C, D, E


    Ink.-Zeit:

    - A = 15-50 Tage

    - B = 40-80 Tage

    - C = 30-90 Tage

    - D = 30-180 Tage

    - E = 30-50 Tage


    Vorkommen, Ausbreitung und Verlauf:
    - A = weltweit, besonders Mittelmeer, fäkal-oral durch verseuchtes Wasser oder LM (v.a. Muscheln und Austern) milder Verlauf meist bei Kdr + Jgl

    - B = weltweit, über Blut, Sperma, Sexualsekrete, Speichel, Urin, Stuhl, Muttermilch, Schweiss übertragbar, heilt in 90% aus, 10% schwere Fälle in chronischen Verlauf übergehend

    - C = wie B, oft inapparent

    - D = weltweit, tritt nur als Sekundärerkrankung auf bei chronischer Hepatitis B, gleiche Übertragung wie B, oft zu besonders schweren Krankheitsbildern

    - E = bei uns selten, durch verunreinigtes Wasser, fäkal-oral, meist mild und heilt aus


    Immunität:

    - möglich, aber keine Kreuzimmunität


    Symptome:

    von inapparent bis schwerste Verläufe

    • präikterisches Stadium: 2 - 7 Tage uncharakt. Beschwerden wie Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Appetitlosigkeit, Widerwillen gegen schwerverdauliche Speisen, Alkhohol und Nikotin, dazu Bradykardie, Juckreiz und grippeähnlichen Symptomen mit subfebrilen Temperaturen und Gelenkschmerzen

      Übergang ins nächste Stadium zeigt sich entärbtem Stuhl und bierbraunem Urin

    • ikterisches Stadium: meist 4 - 8 Wochen, Gelbfärbung der Skleren, Leber vergrössert und druckempfindlich
    • postikterisches Stadium: Ikterus geht zurück, Leber und evtl. Milz noch einige Tage vergrössert, Leberwerte im Blut verbessern sich


    Vorbeugung:

    - Hygiene bei A, Verzicht auf Muscheln und Austern im Mittelmeer

    - Schutz beim Sex bei B und C, Verwendung von Einmalmaterial bei Hautverletzungen

    - Impfung gegen A, B und D möglich, jeweils aktiv und passiv


    Therapie:

    - symptomatisch durch den Arzt

    - meist Bettruhe

    - striktes Alkoholverbot

    - alle nicht notwendigen AM werden zur Schonung der Leber abgesetzt


    Gesetze:
    - Meldepflicht bei VET lt. §§ 8 und 6 IfSG

    - Behandlungsverbot gemäß §§ 24, 6, 7 und 34 IfSG

    :!:WICHTIG: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind Zusammenfassungen hilfreicher Schlagworte. Alles hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt, aber ich übernehme keinerlei Haftung für ihre Richtigkeit. Sie sind weder ein Ersatz für eine solide Ausbildung, noch sind sie als Therapieempfehlung zu sehen und ersetzen somit auf keinen Fall den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker, falls Du hier aufgrund einer Erkrankung nach Information suchst. Bitte hinterfrage immer alles und bilde Dir stets eine eigene Meinung - dies gilt auch für alle Infos, die Du hier auf den hp-abc Seiten finden kannst.